AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen HR Digital Marketing GmbH
1) Inhaber Daniel Meitz und Dipl.-Ing. Marvin Friedl, BSc, Bismarckstraße 9, 8330 Feldbach, in Folge AGENTUR genannt. Gewerbe: Werbeagentur. Dienstleistung der Agentur: Wir helfen Unternehmen dabei, durch bezahlte Werbung in ausgewählten Sozialen Medien neue Mitarbeiter zu finden. Die Dienstleistung, in Folge DL genannt, kann auf unterschiedliche Bereiche ausgeweitet werden im Rahmen der Umsetzungsfähigkeit einer Werbeagentur und dem Wunsch des Kunden. Alle Leistungen erfolgen auf Basis der hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Folge AGB genannt. Diese können in schriftlicher Form durch die Agentur jederzeit geändert werden.
2) Abweichungen der hier angeführten AGB durch den Kunden müssen ausdrücklich, schriftlich durch die Agentur bestätigt werden. Ist dies nicht der Fall, gelten weiter die AGB der Agentur. Schriftliche, bestätigte Änderungen sind zulässig als Beispiel WhatsApp Chats oder E-Mails.
3) Abweichungen oder Änderungen: Änderungen an den AGB der Agentur können vom Kunden schriftlich binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Stimmt die Agentur dem schriftlich zu, gelten in diesem Einzelfall die AGB vor der Änderung.
4) Leistungsumfang der Dienstleistung:
Alle Leistungen im Bereich Beratung und Umsetzung von Werbeanzeigen, Posts, das Erstellen und Optimieren von Werbekampagnen in Sozialen Medien, das Erstellen neuer Kanäle in den Sozialen Medien, Werbeauftritt online sowie offline die in Zusammenhang mit Branding oder Recruiting stehen. Etwaige andere Unterstützungen der Agentur für zB.: Werbetexte, Erneuerungen von Website, Karriereportal oder Vermittlung von Fotografen und Videografen können ebenfalls in Anspruch genommen werden.
5) Die Agentur nimmt ausdrücklich Abstand von etwaigen Versprechen und Zusagen einer gewissen Anzahl von Bewerbern und Einstellungen durch den Kunden in einer gewissen, vorher vertraglich vereinbarten Zeit. Jedoch verpflichtet sich die Agentur dazu, die bestmögliche DL für den Kunden zu erbringen mit dem klaren Ziel, welches im Gespräch mit dem Kunden definiert wurde.
6) Änderungen und Verbesserungen, die im Sinne einer besseren Durchführung und Performance der DL setzen, können von der Agentur jederzeit selbstständig umgesetzt werden. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, solche Änderungen dem Kunden telefonisch, persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Dies kann der Kunde binnen 48 Stunden telefonisch, persönlich oder schriftlich widerrufen.
7) Verträgen: Bevor Verträge zustande kommen, werden Kunden im Vorfeld in einem Telefonat durch die Agentur befragt. Auf Basis der hier erhaltenen Daten wie zB Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der offenen Stellen, Fluktuation, Investitionsbereitschaft usw. wird dem Kunden ein individuelles Angebot telefonisch angeboten. Das Tatsächliche Angebot in schriftlicher Form wird dem Kunden im Folgegespräch vorgelegt. Alle Angebote sind 7 Tage ab Ausstellung gültig. Die Bestätigung des Angebots und der somit einhergehende Vertrag wird per E-Mail als Antwortschreiben des Kunden bestätigt und somit rechtskräftig angenommen.
2) Abweichungen der hier angeführten AGB durch den Kunden müssen ausdrücklich, schriftlich durch die Agentur bestätigt werden. Ist dies nicht der Fall, gelten weiter die AGB der Agentur. Schriftliche, bestätigte Änderungen sind zulässig als Beispiel WhatsApp Chats oder E-Mails.
3) Abweichungen oder Änderungen: Änderungen an den AGB der Agentur können vom Kunden schriftlich binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Stimmt die Agentur dem schriftlich zu, gelten in diesem Einzelfall die AGB vor der Änderung.
4) Leistungsumfang der Dienstleistung:
Alle Leistungen im Bereich Beratung und Umsetzung von Werbeanzeigen, Posts, das Erstellen und Optimieren von Werbekampagnen in Sozialen Medien, das Erstellen neuer Kanäle in den Sozialen Medien, Werbeauftritt online sowie offline die in Zusammenhang mit Branding oder Recruiting stehen. Etwaige andere Unterstützungen der Agentur für zB.: Werbetexte, Erneuerungen von Website, Karriereportal oder Vermittlung von Fotografen und Videografen können ebenfalls in Anspruch genommen werden.
5) Die Agentur nimmt ausdrücklich Abstand von etwaigen Versprechen und Zusagen einer gewissen Anzahl von Bewerbern und Einstellungen durch den Kunden in einer gewissen, vorher vertraglich vereinbarten Zeit. Jedoch verpflichtet sich die Agentur dazu, die bestmögliche DL für den Kunden zu erbringen mit dem klaren Ziel, welches im Gespräch mit dem Kunden definiert wurde.
6) Änderungen und Verbesserungen, die im Sinne einer besseren Durchführung und Performance der DL setzen, können von der Agentur jederzeit selbstständig umgesetzt werden. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, solche Änderungen dem Kunden telefonisch, persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Dies kann der Kunde binnen 48 Stunden telefonisch, persönlich oder schriftlich widerrufen.
7) Verträgen: Bevor Verträge zustande kommen, werden Kunden im Vorfeld in einem Telefonat durch die Agentur befragt. Auf Basis der hier erhaltenen Daten wie zB Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der offenen Stellen, Fluktuation, Investitionsbereitschaft usw. wird dem Kunden ein individuelles Angebot telefonisch angeboten. Das Tatsächliche Angebot in schriftlicher Form wird dem Kunden im Folgegespräch vorgelegt. Alle Angebote sind 7 Tage ab Ausstellung gültig. Die Bestätigung des Angebots und der somit einhergehende Vertrag wird per E-Mail als Antwortschreiben des Kunden bestätigt und somit rechtskräftig angenommen.
8) Alle Fotos und Videos die im Laufe der Zusammenarbeit durch uns entstehen, sind zu 100% Urheberrechtlich unser Eigentum. Binnen der Zusammenarbeit darf der Kunde alle Fotos und Videos bis auf Widerruf verwenden. Nach Erhalt aller laut Vertrag geltenden Zahlungen, gehen alle Nutzungsrechte der Fotos und Videos uneingeschränkt auf Lebenszeit auf den Kunden über. Urheber bleiben allerding wir. Sollte der Kunde etwaige Zahlungen aus diversen Gründen nicht tätigen, können auch nachträglich diese Nutzungsrechte von uns zurückgenommen werden. Wir nehmen uns das Recht, bei Nichteinhaltung des Vertrages durch das Verschulden des Kunden alle Nutzungsrechte zu entziehen, bis die Zahlungen getätigt wurden und den Vereinbarungen des Vertrages Folge geleistet wird. Da es von uns nicht abzusehen ist ob Zahlungen verspätet nachgeholt werden, können wir auch rückwirkend die Nutzungsrechte entziehen bis zu dem letzten Tag der letzten eingehenden Zahlung. Dies gilt immer für die Mindestlaufzeit des Vertrages zu Beginn der Zusammenarbeit. Siehe individuelles Angebot.
9) Pflichten des Kunden: Wichtigere, entscheidende Änderungen der DL werden von der Agentur im Vorfeld empfohlen. Sind diese in den Augen der Agentur dringend umzusetzen, um die Performance zu verbessern und der Kunde reagiert auf diese Vorschläge binnen 48 Stunden nicht, gelten diese als angenommen und werden von der Agentur umgesetzt. Alle von der Agentur beantragten Daten, Fotos, Auskünfte usw. die wichtig für die erfolgreiche Umsetzung der im Vertrag definierten Ziele sind, muss der Kunde schnellstmöglich an die Agentur übermitteln. Die Agentur haftet nicht für Überschreitungen von gesetzten Fristen durch die nicht Mitarbeit des Kunden. In solchen Fällen kann nicht auf Schadensersatz oder ähnlichem seitens des Kunden geklagt werden. Weiters ist der Kunde dazu verpflichtet, alle an die Agentur übermittelten Daten auf Urheberrechte, Copyrights oder ähnlichen Rechten Dritter zu überprüfen. Die Agentur ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet, insbesondere nicht zur Prüfung der Tauglichkeit dieser. Im Falle eines Verstoßes oder Klage Dritter, haftet hier ausschließlich der Kunde und nicht die Agentur.
10) Bei Nichterfüllung, Überschreitungen der im Vorfeld geplanten zeitlichen Fristen oder Behinderungen der Umsetzung durch den Kunden verschuldet, ist die Agentur dazu berechtigt, geplante zeitliche Zahlungen trotzdem zu fordern. Bei Nichteinhaltung von Fristen bezüglich der Übergabe von Foto- und Bildmaterial durch den Kunden an die Agentur, ist die Agentur befähigt, auf öffentliches Foto- und Bildmaterial des Kunden ohne Rücksprache zurückzugreifen, um den Prozess nicht zu stoppen bzw. zu verlangsamen.
11) Dauer von Verträgen, Rücktritte und Fristen: Ein Rücktritt eines schriftlich angenommenen Angebotes wird durch die Agentur ausgeschlossen. Alle Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen mit einer zuvor im Angebot festgelegten Mindestlaufzeit. Werden auf diesem keine anderen Vereinbarungen getroffen, verlängern sich alle angenommenen Angebote, in Folge VERTRÄGE genannt, automatisch um die zuvor ausgemachte Mindestlaufzeit. Kündigungen erfolgen ausschließlich der schriftlichen Form in Form von E-Mail oder postalisch (eingeschrieben). Beide Parteien, Agentur und Kunde können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten schriftlich kündigen (außer im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt das Datum des Einlangens bei der Agentur. Bei einer Kündigung durch den Kunden wegen anderer Gründe ist die Agentur befähigt, alle offenen Zahlungen bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin abzugslos einzufordern.
12) Zahlungen: Wenn im Vertrag nicht anders vereinbart, bezahlt der Kunde der Agentur eine Pauschale über einen gewissen zuvor fixierten Zeitraum. Angebote, Kostenvoranschläge und Beratungen sind kostenlos. Sämtliche Beträge werden in Euro angeführt und beziehen sich auf Nettowerte. Wenn nicht anders im Vertrag festgehalten, fordert die Agentur offene Zahlungen per Pauschale ab dem 2. Monat, nach Beendigung der Einrichtungsphase ein. Sollte zu diesem Stichtag die Einrichtungsphase noch nicht abgeschlossen sein und der Kunde diesen Verzug verschuldet haben in Form von zu langen Wartezeiten, schlechter Kommunikation oder fehlender Mitarbeit, ist die Agentur befugt, diese Zahlungen wie vereinbart zu fordern. Sollte zB ,,META“ Werbekonten sperren oder blockieren und die Schuld dafür liegt beim Kunden, werden Zahlungen ebenfalls wie vertraglich vereinbart gefordert. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird im ersten Schritt eine Erinnerung, im 2. Schritt eine Mahnung und im 3. Schritt eine Drohung mit dem Inkassobüro gesendet. Ist dies der Fall, ist die Agentur dazu befähigt Mahnungskosten in Höhe von 10% des offenen Netto-Betrages einzufordern. Bei nicht Einhaltung von Nachfristen oder nicht Bezahlung der offenen Beträge werden in diesem Fall, ohne den Kunden darüber zu informieren, alle offenen Forderungen an unseren Partner, den Kreditschutzverband 1870 (KSV 1870) weitergegeben. Alle Kosten, die hier zustande kommen, trägt ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist nicht befugt, der Agentur Kosten für den somit verbundenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
13) Eigentumsrecht: Der Kunde hat an den geistigen Leistungen lediglich die im Vertrag und in diesen AGB festgelegten Befugnisse. Etwaige sonstigen Rechte am geistigen Eigentum behält sich die Agentur ausdrücklich vor. Alle Änderungen und Bearbeitungen von Leistungen jeglicher Art müssen durch die Agentur schriftlich bestätigt werden.
STAND 23.06.2023
9) Pflichten des Kunden: Wichtigere, entscheidende Änderungen der DL werden von der Agentur im Vorfeld empfohlen. Sind diese in den Augen der Agentur dringend umzusetzen, um die Performance zu verbessern und der Kunde reagiert auf diese Vorschläge binnen 48 Stunden nicht, gelten diese als angenommen und werden von der Agentur umgesetzt. Alle von der Agentur beantragten Daten, Fotos, Auskünfte usw. die wichtig für die erfolgreiche Umsetzung der im Vertrag definierten Ziele sind, muss der Kunde schnellstmöglich an die Agentur übermitteln. Die Agentur haftet nicht für Überschreitungen von gesetzten Fristen durch die nicht Mitarbeit des Kunden. In solchen Fällen kann nicht auf Schadensersatz oder ähnlichem seitens des Kunden geklagt werden. Weiters ist der Kunde dazu verpflichtet, alle an die Agentur übermittelten Daten auf Urheberrechte, Copyrights oder ähnlichen Rechten Dritter zu überprüfen. Die Agentur ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet, insbesondere nicht zur Prüfung der Tauglichkeit dieser. Im Falle eines Verstoßes oder Klage Dritter, haftet hier ausschließlich der Kunde und nicht die Agentur.
10) Bei Nichterfüllung, Überschreitungen der im Vorfeld geplanten zeitlichen Fristen oder Behinderungen der Umsetzung durch den Kunden verschuldet, ist die Agentur dazu berechtigt, geplante zeitliche Zahlungen trotzdem zu fordern. Bei Nichteinhaltung von Fristen bezüglich der Übergabe von Foto- und Bildmaterial durch den Kunden an die Agentur, ist die Agentur befähigt, auf öffentliches Foto- und Bildmaterial des Kunden ohne Rücksprache zurückzugreifen, um den Prozess nicht zu stoppen bzw. zu verlangsamen.
11) Dauer von Verträgen, Rücktritte und Fristen: Ein Rücktritt eines schriftlich angenommenen Angebotes wird durch die Agentur ausgeschlossen. Alle Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen mit einer zuvor im Angebot festgelegten Mindestlaufzeit. Werden auf diesem keine anderen Vereinbarungen getroffen, verlängern sich alle angenommenen Angebote, in Folge VERTRÄGE genannt, automatisch um die zuvor ausgemachte Mindestlaufzeit. Kündigungen erfolgen ausschließlich der schriftlichen Form in Form von E-Mail oder postalisch (eingeschrieben). Beide Parteien, Agentur und Kunde können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten schriftlich kündigen (außer im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt das Datum des Einlangens bei der Agentur. Bei einer Kündigung durch den Kunden wegen anderer Gründe ist die Agentur befähigt, alle offenen Zahlungen bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin abzugslos einzufordern.
12) Zahlungen: Wenn im Vertrag nicht anders vereinbart, bezahlt der Kunde der Agentur eine Pauschale über einen gewissen zuvor fixierten Zeitraum. Angebote, Kostenvoranschläge und Beratungen sind kostenlos. Sämtliche Beträge werden in Euro angeführt und beziehen sich auf Nettowerte. Wenn nicht anders im Vertrag festgehalten, fordert die Agentur offene Zahlungen per Pauschale ab dem 2. Monat, nach Beendigung der Einrichtungsphase ein. Sollte zu diesem Stichtag die Einrichtungsphase noch nicht abgeschlossen sein und der Kunde diesen Verzug verschuldet haben in Form von zu langen Wartezeiten, schlechter Kommunikation oder fehlender Mitarbeit, ist die Agentur befugt, diese Zahlungen wie vereinbart zu fordern. Sollte zB ,,META“ Werbekonten sperren oder blockieren und die Schuld dafür liegt beim Kunden, werden Zahlungen ebenfalls wie vertraglich vereinbart gefordert. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird im ersten Schritt eine Erinnerung, im 2. Schritt eine Mahnung und im 3. Schritt eine Drohung mit dem Inkassobüro gesendet. Ist dies der Fall, ist die Agentur dazu befähigt Mahnungskosten in Höhe von 10% des offenen Netto-Betrages einzufordern. Bei nicht Einhaltung von Nachfristen oder nicht Bezahlung der offenen Beträge werden in diesem Fall, ohne den Kunden darüber zu informieren, alle offenen Forderungen an unseren Partner, den Kreditschutzverband 1870 (KSV 1870) weitergegeben. Alle Kosten, die hier zustande kommen, trägt ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist nicht befugt, der Agentur Kosten für den somit verbundenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
13) Eigentumsrecht: Der Kunde hat an den geistigen Leistungen lediglich die im Vertrag und in diesen AGB festgelegten Befugnisse. Etwaige sonstigen Rechte am geistigen Eigentum behält sich die Agentur ausdrücklich vor. Alle Änderungen und Bearbeitungen von Leistungen jeglicher Art müssen durch die Agentur schriftlich bestätigt werden.
STAND 23.06.2023